Sehr geehrte Kunden/innen,
unter dem folgenden LInk stellen wir Ihnen die Leistungserklärung Nr. 59-04-18/1 in korrigierter Fassung vom 03.09.2020 und die dazugehörigen Angaben gemäß Art.9 (2) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-Bauproduktenverordnung) hinter den CE-Kennzeichnungen zu oben genannten Bauprodukten zur Verfügung. Die Spanplattenschrauben wurden von uns im Januar 2019 zum Verkauf bei Lidl ausgeliefert.
Die zum damaligen Zeitpunkt auf den Verpackungen der Spanplattenschrauben aufgebrachten CE-Kennzeichnungen und die Leistungserklärung Nr. 59-04-18/1 vom 21.03.2018 ensprachen nicht den Vorgaben der EU-Bauproduktenverordnung, unter anderem waren die Leistungen für die Bemessung der Schrauben nach EN 1995-1-1 nicht korrekt angegeben.